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Expertenbesuch von Jugendamtmitarbeiter Herr Lenz

Am Freitag, dem 10.02.2017, besuchte uns Herr Lenz, ein Vertreter des Jugendamtes, in unserem Sozialkundeunterricht, um uns von seiner Arbeit zu berichten.
Zuerst erzählte Herr Lenz uns, welche Qualifikationen für seinen Beruf im Dezernat Jugend und Sport beim Jugendamt erforderlich sind. Eine der Voraussetzungen ist es, Soziale Arbeit zu studieren, ein Studium, das aus den Teilen Pädagogik, Psychologie, Recht und Soziologie besteht. Außerdem muss ein staatliches Anerkennungsjahr absolviert werden.
Die wichtigste Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kinder in Notsituationen zu schützen. Jedes Kind hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Entwicklung. Die staatliche Gewalt wacht darüber. Wenn dies nicht gewährleistet ist, arbeitet die Jugendhilfe mit den Eltern und den Kindern. Sollten die Eltern ihre Pflichten jedoch nicht erfüllen und erziehungsmäßig ganz oder teilweise ausfallen, was an Krankheiten, Drogen, Alkohol, oder Haftstrafen liegen kann, oder auch daran, dass sie sich ihrer Aufgabe nicht bewusst sind und die Bedürfnisse ihres Kindes nicht wahrnehmen, so muss der Staat einspringen.
Das Jugendamt gibt Eltern Ratschläge, führt psychologische Gespräche mit Familien und analysiert ungewöhnliches Verhalten von Kindern. Oftmals werden die Eltern an Familienberatungen verwiesen. Es soll dafür gesorgt werden, dass die Eltern stark bleiben, die Situation verstehen und mit ihr klarkommen und nicht allein gelassen werden, um eventuellen Eskalationen vorzubeugen.
Manchmal müssen jedoch auch Kinder entzogen werden. Bis es dazu kommt ist es ein wochenlanger Weg. Es wird überlegt, was getan werden kann, um dem Kind zu helfen. Das Jugendamt versucht jedoch auch den Eltern zu helfen, um dafür zu sorgen, dass das Kind irgendwann wieder zurück zu ihnen kommen kann. Manche Eltern lehnen Hilfe jedoch ab, und nur dem Kind kann geholfen werden. In erster Linie wird stets auf das Kindeswohl geachtet. Ein Kind muss entzogen werden, wenn es nicht genug Essen bekommt, verwahrlosen gelassen wird, keine Aufmerksamkeit bekommt oder wenn ihm körperliche Gewalt angetan wird. Das Jugendamt kann die Entscheidung, ein Kind zu entziehen, nicht alleine treffen. Gesetze definieren, wann dies passieren darf. Desweiteren muss ein Familiengericht miteinbezogen werden, das letztendlich entscheidet, ob das Kind entzogen wird. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn das Kind akut gefährdet ist, und nicht bis zum Gerichtstermin gewartet werden kann, weil sich die Situation verschlimmern könnte. In diesem Fall gibt es eine sogenannte vorübergehende Inobhutnahme. Das Kind wird sofort mitgenommen, meistens mit Polizeigewalt, und in eine Bereitschaftspflegefamilie oder in ein Kinderheim gebracht. Die Verständigung des Familiengerichtes muss unmittelbar danach erfolgen, damit schnellstmöglich ein Gerichtstermin zustande kommt.
In Ausnahmefällen werden Kinder auch in Kinderheimen im Ausland, zum Beispiel in Südfrankreich oder in Polen, unterbracht, da sie dort, dadurch dass sie die Sprache nicht sprechen und keine Kontakte haben, isoliert sind, stellt dies einen Neuanfang dar.
Die Aufgabe des Jugendamtes ist es, zu bewerten, was normal ist und was nicht, und wo eine Gefährdung vorliegt und wo nicht. Dies erläuterte Herr Lenz uns anschaulich an einem Fallbeispiel. Bei einem Kindesentzug gibt es immer das Problem, dass die Bindung des Kindes zu den Eltern zerstört wird. Kinder brauchen Zuneigung, Erziehung, emotionale Zuwendung, Sicherheit und Geborgenheit. Durch all dies entsteht eine Bindung an die Eltern. Ist diese nicht vorhanden, so hat das Auswirkungen auf das ganze Leben. Besonders kleine Kinder verstehen nicht, wieso sie von ihren Eltern getrennt werden.
Wie Herr Lenz am Ende seines Besuches betont, nimmt das Jugendamt jedoch nicht nur Kinder weg, es berät vor allem. Man kann jederzeit zu ihm kommen und über seine Probleme reden, sämtliche Angestellte stehen unter Schweigepflicht. Nur wenn wirklich etwas Wichtiges geklärt werden muss, ist es vorteilhaft, wenn dies in Anwesenheit der Eltern geschieht.

Aaliyah Grzejdziak, 9a